Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Martin Josef Milkovits | Geoviser · Stand: März 2026§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Martin Josef Milkovits, Inhaber der Werbeagentur Geoviser (nachfolgend „Auftragnehmer"), und dem Auftraggeber (nachfolgend „Kunde") über Dienstleistungen im Bereich Generative Engine Optimization (GEO), insbesondere:
- KI-Sichtbarkeitsanalysen (Erstanalyse)
- Umsetzungspakete zur Optimierung der KI-Sichtbarkeit
- Laufende Betreuung und Monitoring (Abo-Leistungen)
(2) Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart werden.
(3) Die Leistungen des Auftragnehmers richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 1 KSchG. Verbrauchergeschäfte sind ausgeschlossen.
(4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Änderungen der AGB durch den Auftragnehmer gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen vier Wochen ab Erhalt der neuen Version schriftlich widerspricht.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Sofern nicht anders vereinbart, sind Angebote für die Dauer von vier Wochen gültig.
(2) Der Vertrag kommt zustande durch:
- schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung des Auftragnehmers, oder
- Beginn der Leistungserbringung durch den Auftragnehmer, oder
- Zahlungseingang beim Auftragnehmer.
Eine Rechnung an den Kunden gilt ebenfalls als Auftragsbestätigung.
(3) Mündliche Auskünfte und Zusagen des Auftragnehmers stellen keine Zusicherung oder Garantiezusage welcher Art auch immer dar.
(4) Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
(5) Änderungen im Zuge des technischen Fortschrittes oder aufgrund geänderter Funktionsweisen von KI-Systemen bleiben vorbehalten.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Erstanalyse (KI-Sichtbarkeitsanalyse): Der Auftragnehmer erstellt eine Analyse der Sichtbarkeit des Kunden in generativen KI-Systemen (z.B. ChatGPT, Perplexity, Gemini). Die Analyse umfasst einen Vergleich mit vom Kunden benannten Mitbewerbern sowie Handlungsempfehlungen. Die Lieferung erfolgt als digitaler Report innerhalb von 10 Werktagen nach Auftragsbestätigung bzw. Zahlungseingang (je nach vereinbarter Zahlungsbedingung).
(2) Umsetzungspaket: Der Auftragnehmer erbringt Optimierungsleistungen zur Verbesserung der KI-Sichtbarkeit des Kunden. Einzelheiten über Art und Umfang der vertraglichen Leistungen ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung bzw. dem Angebot. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 3 Monate.
(3) Laufende Betreuung (Abo): Der Auftragnehmer erbringt fortlaufende Monitoring-, Update- und Reporting-Leistungen gemäß dem vereinbarten Leistungsumfang.
(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, mit der Bearbeitung einzelner oder aller vertraglichen Pflichten Subunternehmer zu beauftragen.
(5) Der Auftragnehmer schuldet eine fachgerechte Leistungserbringung, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Insbesondere kann keine Garantie für bestimmte Platzierungen, Nennungen oder Empfehlungen in KI-Systemen übernommen werden, da deren Algorithmen und Datenquellen außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers liegen und sich jederzeit ändern können.
(6) Sofern nicht anders vereinbart, kann der Auftragnehmer auch Kunden der gleichen Branche und Kampagnen für gleichartige Produkte oder Dienstleistungen betreuen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, keinem Kunden einen Vorteil zu geben, sondern für alle Kunden gleich zu optimieren. Der Kunde erhält keine Exklusivität.
(7) Der Auftragnehmer setzt zur Leistungserbringung technische Hilfsmittel ein, insbesondere KI-gestützte Werkzeuge (z.B. zur Analyse, Texterstellung und Optimierung). Der Kunde erklärt sich mit dem Einsatz solcher Werkzeuge einverstanden. Die finale Prüfung und Freigabe aller erstellten Inhalte obliegt dem Kunden.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet, alle notwendigen Mitwirkungsleistungen zu erbringen, damit der Auftragnehmer die vertraglich vereinbarte Leistung zeitgerecht durchführen kann. Insbesondere wird der Kunde alle für die Vertragsdurchführung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig und vollständig zur Verfügung stellen.
(2) Der Kunde benennt einen Ansprechpartner, der zur Entgegennahme von Informationen und zur Erteilung von Freigaben berechtigt ist.
(3) Der Kunde prüft vom Auftragnehmer zur Freigabe vorgelegte Inhalte innerhalb von 5 Werktagen. Erfolgt keine Rückmeldung, gelten die Inhalte als freigegeben.
(4) Kommt der Kunde seinen Pflichten zur Mitwirkung nicht nach, ist der Auftragnehmer von sämtlichen Leistungspflichten befreit, jedoch dennoch berechtigt, den Aufwand entsprechend des gültigen Auftrages in Rechnung zu stellen.
(5) Verzögerungen durch mangelnde Mitwirkung des Kunden verlängern vereinbarte Fristen entsprechend.
(6) Der Kunde verpflichtet sich, den Auftragnehmer unverzüglich und vollständig über alle auftretenden Mängel zu informieren. Fehler sind vom Kunden zu protokollieren und dem Auftragnehmer in Form eines dokumentierten Screenshots per E-Mail zu übermitteln.
§ 5 Vom Kunden bereitgestellte Inhalte und Daten
(1) Der Auftragnehmer prüft nicht, ob die vom Kunden bereitgestellten oder betriebenen Websites und deren Inhalte Rechte Dritter verletzen, egal ob in urheberrechtlicher, wettbewerbsrechtlicher oder strafrechtlicher Hinsicht, sowie ob die vom Kunden betriebenen Websites der DSGVO entsprechen.
(2) Der Kunde ist für die von ihm gelieferten Informationen allein verantwortlich. Der Kunde kann jederzeit alle von ihm bereitgestellten Inhalte überprüfen und auffordern, diese zur Verfügung zu stellen.
(3) Der Auftragnehmer ist hinsichtlich jeglicher Ansprüche Dritter, welche aus Verletzungen von datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung, im Zuge der Leistungserbringung resultieren, vom Kunden vollumfänglich schad- und klaglos zu halten.
(4) Für den Fall, dass es dennoch zu Schäden an Webseiten Dritter kommt und daraus Regresszahlungen entstehen, haftet ausschließlich der Kunde. Der Auftragnehmer ist diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.
§ 6 Vergütung und Zahlung
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot oder der gültigen Preisliste des Auftragnehmers. Es gelten immer die im Auftrag vereinbarten Preise, Zahlungs- und Lieferkonditionen.
(2) Alle Preise verstehen sich in Euro netto. Gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen (Kleinunternehmerregelung).
(3) Zahlungsbedingungen:
- Erstanalyse: Zahlung wahlweise vor Leistungsbeginn oder nach Lieferung des Reports — gemäß der im Auftrag vereinbarten Zahlungsbedingungen.
- Umsetzungspaket: Zahlung wahlweise monatlich im Voraus oder nachträglich nach Leistungserbringung — gemäß der im Auftrag vereinbarten Zahlungsbedingungen.
- Laufende Betreuung (Abo): Monatliche Zahlung im Voraus, jeweils zum Monatsersten.
(4) Rechnungen sind ohne Abzüge innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
(5) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn der Auftragnehmer die Gegenforderung akzeptiert oder diese rechtskräftig festgestellt ist.
(6) Alle Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld angerechnet, unabhängig von anders lautenden Bestimmungen des Kunden.
(7) Kommt der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung trotz vorangegangener Mahnung unter Setzung einer Frist von zehn Tagen nicht nach, ist der Auftragnehmer berechtigt, mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten oder seine Leistungen zurückzubehalten. Der Kunde ist weiterhin verpflichtet, das vereinbarte monatliche Entgelt bis zum Ende der Vertragslaufzeit zu bezahlen.
(8) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 456 UGB zu berechnen.
(9) Der Kunde ist verpflichtet, dem Auftragnehmer sämtliche Kosten, die durch die Beitreibung von geschuldeten Rechnungsbeträgen entstehen, zu erstatten. Dies schließt Honorare für Gerichtsvollzieher und Rechtsanwälte mit ein.
(10) Für Leistungen, die der Auftragnehmer nicht an seinem Geschäftssitz erbringt, können dem Kunden Fahrtkosten, Spesen und gegebenenfalls Übernachtungskosten in Rechnung gestellt werden.
§ 7 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Erstanalyse: Es handelt sich um eine einmalige Leistung. Der Vertrag endet mit Lieferung des Reports.
(2) Umsetzungspaket:
- Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 3 Monate ab Vertragsbeginn.
- Während der Mindestlaufzeit ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen.
- Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag jeweils um ein weiteres Monat, sofern er nicht mit einer Frist von zwei Wochen vor Ablauf gekündigt wird.
(3) Laufende Betreuung (Abo): Der Vertrag kann von beiden Seiten jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist von jedem Teil aus wichtigem Grund gelöst werden.
(4) Als wichtige Gründe, die den Auftragnehmer zur vorzeitigen Lösung des Vertrages berechtigen, sind insbesondere anzusehen: Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden, Zahlungseinstellung trotz zweimaliger Mahnung, Ablehnung des Einzugs durch das kontoführende Bankinstitut sowie wesentliche Verletzung von Vertragspflichten trotz Abmahnung.
(5) Kündigungen bedürfen der Schriftform (E-Mail ausreichend).
§ 8 Nutzungsrechte
(1) Der Auftragnehmer räumt dem Kunden an den im Rahmen des Auftrags erstellten Arbeitsergebnissen (Reports, Texte, Konzepte, etc.) ein einfaches, zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht für eigene geschäftliche Zwecke ein.
(2) Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Zusammenarbeit mit dem Kunden zu Referenzzwecken zu erwähnen (Name und Logo des Kunden), sofern der Kunde nicht ausdrücklich schriftlich widerspricht.
§ 9 Gewährleistung
(1) Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen nach dem Stand der Technik und mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers.
(2) Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung, schriftlich zu rügen. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Leistungen als genehmigt.
(3) Bei berechtigten Mängelrügen hat der Auftragnehmer das Recht zur Nachbesserung innerhalb angemessener Frist.
(4) Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Lieferung bzw. Abnahme der Leistung.
(5) Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr für die Veröffentlichung einer Website durch einen Suchdienstanbieter oder ein KI-System oder das Erreichen einer bestimmten Position. Dem Kunden ist bewusst, dass sich die Position seiner Webseiten und die Nennung in KI-Systemen jederzeit ändern kann.
(6) Der Kunde versichert, dass er nur seine eigenen Websites optimieren lässt oder im Auftrag und mit dem Einverständnis von Dritten handelt.
§ 10 Haftung
(1) Die Haftung durch den Auftragnehmer sowie seiner gesetzlichen Vertreter, Arbeitnehmer oder Erfüllungsgehilfen für Schäden im Zusammenhang mit den vom Auftragnehmer angebotenen Dienstleistungen ist ausgeschlossen.
(2) Der Auftragnehmer haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften lediglich für Schäden, sofern dem Auftragnehmer Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
(3) Die Haftung für Vermögensschäden, entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Mangelfolgeschäden ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
(4) In jedem Fall ist die Haftung des Auftragnehmers der Höhe nach begrenzt auf:
- bei Einzelaufträgen (z.B. Erstanalyse): den Netto-Auftragswert
- bei laufenden Verträgen (Umsetzungspaket, Abo): die Summe der in den letzten 3 Monaten vor Schadenseintritt gezahlten Netto-Vergütungen
(5) Schadensersatzansprüche verjähren innerhalb von 6 Monaten ab Kenntnis des Schadens.
(6) Für die Verfügbarkeit, Funktionsweise und Ergebnisse von Drittanbietersystemen (insbesondere ChatGPT, Perplexity, Gemini, Suchmaschinen und andere KI-Systeme) übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
§ 11 Geheimhaltung
(1) Der Kunde verpflichtet sich, alle ihm bei der Vertragsdurchführung zugehenden oder bekannt werdenden Geschäftsgeheimnisse oder weitere Informationen geheim zu halten. Diese Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch über das Vertragsende hinaus.
(2) Der Kunde verpflichtet sich des Weiteren, für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen § 11 Abs. 1 zur Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe an den Auftragnehmer. Die Höhe der Vertragsstrafe wird vom Auftragnehmer nach billigem Ermessen bestimmt und ist im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfen.
§ 12 Datenschutz
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen vertraulichen Informationen geheim zu halten und nur für die Vertragsdurchführung zu verwenden.
(2) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung des Auftragnehmers und im Einklang mit der DSGVO.
(3) Der Kunde erklärt, dass die Informationen, die er an den Auftragnehmer weitergibt, zutreffend, wahrheitsgemäß und aktuell sind. Er ist verpflichtet, den Auftragnehmer unverzüglich über etwaige Änderungen zu informieren.
§ 13 Höhere Gewalt
(1) Für Leistungsverzögerungen oder -ausfälle aufgrund höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Anordnungen, Ausfall von Drittanbietersystemen) haftet der Auftragnehmer nicht.
(2) Bei Andauern der höheren Gewalt von mehr als 3 Monaten sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
§ 14 Erfüllungsort und Gerichtsstand
(1) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers (Bezirk Güssing), Österreich. Dies gilt auch für den Fall, dass sich der Unternehmenssitz des Kunden außerhalb Österreichs befindet.
(2) Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder Teile davon unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
(2) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
Martin Josef Milkovits | Geoviser
Fedenberg 37, 7543 Neusiedl bei Güssing
E-Mail: milkovits@geoviser.at · Web: www.geoviser.at